Information zur Sicherheit Ihrer Einlagen
Ihre Einlagen bei uns sind mit einer Kombination von mehreren Sicherungssystemen abgesichert:
1. Die gesetzliche Einlagensicherung:
Der Gesetzgeber schreibt in Deutschland pro Kunde1 eine Grundabsicherung von maximal 50.000,- Euro vor. Dieser Betrag wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt.
Mehr Infos: www.edb-banken.de
2. Die freiwillige Einlagensicherung:
Die Volkswagen Bank GmbH ist zusätzlich dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Dieser Fonds sichert Einlagen bei der Volkswagen Bank GmbH bis zu 1,305 Milliarden Euro pro Kunde (Stand: 06.07.2010).
Die Absicherung gilt für Guthaben auf folgenden Konten:
- Festgelder
- Plus Konto/Plus Konto Business
- Orderkonto
- Girokonto
- Kreditkartenkonto
- Sparpläne und Sparbriefe
Die beschriebenen Sicherungsverfahren beziehen sich nicht auf Wertpapiere im Depot. Diese bleiben in jedem Fall Ihr Eigentum. Weitere Infos unter http://www.dab-bank.de/...
3. Regierungserklärung:
Wie Sie den Medienberichten bereits entnehmen konnten, hat sich darüber hinaus gehend die Bundesregierung bereit erklärt, dass sie eine 100 %ige Garantie für die Spareinlagen der Bürger übernimmt.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre der Einlagensicherung der privaten Banken oder unter www.bankenverband.de
| 1 | Hinweis für Geschäftskunden: Für Einlagen großer Kapitalgesellschaften gilt die gesetzliche Einlagensicherung nicht. Dafür greift hier die freiwillige Einlagensicherung der Volkswagen Bank GmbH bereits ab dem ersten Euro. |


