Grobe Fahrlässigkeit ist zwar gesetzlich definiert, jedoch herrscht in Deutschland bzgl. der Rechtsprechung Uneinigkeit über die Auslegung dieses Paragraphen.
Ein klassisches Beispiel für eine grob fahrlässige Handlung ist das offen gelassene Fenster in einer Erdgeschosswohnung während längerer Abwesenheit. Kommt es zu einem Versicherungsfall, ist die Versicherungsgesellschaft berechtigt, die Leistung entsprechend der Schwere des Vergehens zu kürzen.
Um diesem vorzubeugen, bieten wir einen entsprechenden Baustein an, der den Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls beinhaltet. Dies gilt sowohl für die Hausrat- als auch Wohngebäudeversicherung.