
Steuern & Freistellung Allgemeine Informationen
Zinseinkünfte bzw. Kapitalerträge sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Sie werden pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert.
Das Einbehalten der Abgeltungsteuer entfällt, wenn dem jeweiligen Kreditinstitut ein gültiges Steuerbefreiungsdokument (Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung) vorliegt.
Sie sind bereits Kunde der Audi Bank?
Dann können Sie Ihre aktuellen Freistellungsdaten der Infozeile Ihrer Kontoauszüge entnehmen oder direkt im Online-Banking einsehen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, die Änderung Ihres Freistellungsauftrags selbstständig vorzunehmen.
Sie haben uns noch keinen Freistellungsauftrag erteilt?
Ihren Freistellungsauftrag können Sie direkt im Online-Banking
anlegen. Falls Sie uns Ihren Freistellungsautrag postalisch zukommen
lassen möchten, finden Sie unter Anträge
& Formulare das notwenige Formular.
Im Rahmen des Einkommensteuergesetzes ist seit 2011 die persönliche steuerliche Identifikationsnummer (TIN) als Pflichtfeld auf den Freistellungsaufträgen anzugeben. Die TIN wurde Ihnen bereits ab 2008 in einem Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Sie können die TIN auch Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid entnehmen.
Hinweis:
Die Rechtsgrundlagen können sich ändern. Diese
Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen
keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete steuerliche Behandlung
hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Für Details fragen Sie
Ihren Steuerberater.